Service

„Mustergutachten“ jetzt Projekte

Die Seite mit der Tabelle, in der die Videos nach Gutachten-Nr. aufgelistet sind, heißt jetzt  Projekte .
Sie erreichen diese Seite unter dem entsprechenden Menüpunkt Service / Projekte oder über den roten Button mittig auf der Startseite. 

Auf unserer bisherigen Webseite hatten wir eine Seite „Mustergutachten“, die wir dazu verwendet haben, Videos von Simulationen verfügbar zu machen. Früher war hierzu ein Flash-Player erforderlich, was häufig zu Problemen geführt hat. Auch die Umstellung auf „mp4-Videos“ brachte nicht den gewünschten Erfolg. Nun haben wir eine responsive Lösung gefunden, die es ermöglichen sollte, die Videos auf allen denkbaren Plattformen, insbesondere auch Smartphones und Tablets zu betrachten.

Digitale Bilder

Werden  Besichtigungen durchgeführt und Bilder gefertigt, sind die Originalbilddateien auf Raid-Systemen für mindestens 10 Jahre archiviert und gesichert.
Für digitale Bilder berechnen wir nichts. 
Berechtigte können die Originalbilddateien jederzeit anfordern und erhalten ggf. per E-Mail einen Download-Link. Auch dieser Service ist bei uns kostenlos.

Kosten

Bei Gutachten für Gerichte sind die dafür anfallenden Kosten eindeutig durch das  Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) mit dem Stand vom 01.01.2021 geregelt.

Für „Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen“ ist die Sachgebietsbezeichnung 36.2 vorgesehen. Diese wird mit einem Stundensatz von 155,00 € ohne MwSt. vergütet (Nr. 36.2 der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1). 
Fahrtkosten werden nach § 5 JVEG mit einem Betrag von 0,42 € pro km erstattet.

Gemäß § 12 Abs. 2. wird „für jedes zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderliche Foto 2 Euro und, wenn die Fotos nicht Teil des schriftlichen Gutachtens sind (§ 7 Absatz 2), 0,50 Euro für den zweiten und jeden weiteren Abzug oder Ausdruck eines Fotos“ erstattet.
Von uns werden digitale Fotos nicht in Rechnung gestellt.

Aufträge von Privatpersonen oder Versicherungen werden zu den gleichen Konditionen abgerechnet.

Bearbeitungszeit

Ein unfallanalytisches Gutachten wird von uns in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten erstellt. Ein Ortstermin zur Besichtigung der Unfallstelle wird, falls erforderlich, schon bei der Eingangsbearbeitung des Auftrags bestimmt. Eine Frist von 14 Tagen ist einzuhalten, um den Parteien die Teilnahme zu ermöglichen.

Wenn angeforderte Bilddateien oder erforderliche Informationen nicht eingereicht werden, kann es zu Verzögerungen kommen. Oft sind langwierige Bemühungen erforderlich, bis wir nach diversen Fehlschlägen die Originalbilddateien erhalten.

Digitalisierung

Die modernen Bestrebungen nach Digitalisierung haben wir im Jahr 2000 bereits verwirklicht. Bei uns gibt es weder einen Kopierer noch ein Faxgerät. Dennoch ist es möglich, uns über die Nr. +49 61 51 – 59 15 26 ein Fax zu schicken (wenn nötig). Dieses wird uns als Pdf-Datei per E-Mail zugestellt.

Jedes per Post erhaltene Papier wird eingescannt und mit Texterkennung als Pdf gespeichert. So entstehen digitale Akten, die sich nach Begriffen durchsuchen lassen. 

Bedrucktes Papier produzieren wir, außer 2 bis 5 Blätter für unsere Handakte, nur soweit es von Gerichten, dem Finanzamt usw. gefordert wird.

Wir arbeiten ausschließlich mit Computern von Apple. Der Letzte Windows-Rechner (Server) wurde im April 2010 abgeschaltet. Unsere beiden Arbeitsplätze sind jeweils mit zwei großen Apple Displays ausgestattet. 

Die Auftragsverwaltung ist in einer FileMaker-Datenbank organisiert, die ich für unsere Bedürfnisse programmiert habe. Dieses zentrale Instrument der Büroorganisation wird stündlich gesichert, wie alle anderen Dateien von Aufträgen, die aktuell bearbeitet werden .   

Den Strom für den Bürobetrieb beziehen wir zu etwa 90% aus unserer HYCUBE-Photovoltaikanlage.